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   BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84   

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https://dejure.org/1987,10788
BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84 (https://dejure.org/1987,10788)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1987 - IV R 249/84 (https://dejure.org/1987,10788)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1987 - IV R 249/84 (https://dejure.org/1987,10788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Gewinnverteilungsschlüssels für die Berechnung eines Gewinnanteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84
    Ein derartiges Vorgehen ist trotz des abweichenden Wortlauts des § 167 Abs. 3 HGB handelsrechtlich unbedenklich und steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1 /79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 23.04.1975 - I R 234/74

    Mehrgewinnanteile - Personengesellschaft - Vergleich - Einheitliche Feststellung

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84
    Für die Berechnung eines Gewinnanteils i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nach ständiger Rechtsprechung der handelsrechtliche Gewinnverteilungsschlüssel maßgebend (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1974 IV R 141/70, BFHE 113, 511, BStBl II 1975, 73; vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).
  • BFH, 13.03.1964 - VI 343/61 S

    Behandlung von negativen Kapitalkonten der Gesellschafter von

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84
    Sie führt dazu, daß die übernommenen Verlustanteile ebenso wie die späteren Gewinnanteile dem Komplementär zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 13. März 1964 VI 343/61 S, BFHE 79, 351, BStBl III 1964, 359).
  • BFH, 31.10.1974 - IV R 141/70

    Ausscheiden eines Gesellschafters - Personengesellschaft - Pauschalabfindung -

    Auszug aus BFH, 26.03.1987 - IV R 249/84
    Für die Berechnung eines Gewinnanteils i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nach ständiger Rechtsprechung der handelsrechtliche Gewinnverteilungsschlüssel maßgebend (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1974 IV R 141/70, BFHE 113, 511, BStBl II 1975, 73; vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05

    Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als

    Der BFH habe --allerdings für Streitjahre vor Inkrafttreten des § 15a EStG-- entschieden, dass eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, nach der die Verluste der Gesellschaft zunächst auf die Kommanditisten aufgeteilt, nach Aufzehrung von deren Kapitalkonten aber von den Komplementären getragen werden sollen, steuerrechtlich zu berücksichtigen sei(Urteil vom 26.3.1987 IV R 249/84, BFH/NV 1988, 699).

    Der BFH hat in BFH/NV 1988, 699 ausgeführt, dass für die Verteilung von Verlusten innerhalb einer KG --im Rahmen des maßgebenden handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssels-- grundsätzlich zwei Möglichkeiten bestünden:.

  • BFH, 08.09.1992 - IX R 335/87

    Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen

    Der IV. Senat des BFH hat - allerdings für Streitjahre vor Inkrafttreten des § 15 a EStG - überdies entschieden, daß eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, nach der die Verluste der Gesellschaft zunächst auf die Kommanditisten aufgeteilt, nach Aufzehrung von deren Kapitalkonten aber von den Komplementären getragen werden sollen, steuerrechtlich zu berücksichtigen ist (Urteil vom 26. März 1987 IV R 249/84, BFH/NV 1988, 699).
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